Nutzungsbedingungen

Die Marktgemeinde Kottingbrunn freut sich, dass Sie Ihren besonderen Tag im historischen Wasserschloss feiern möchten.

Das Wasserschloss Kottingbrunn ist ein denkmalgeschütztes Gebäude, das auf eine lange Geschichte zurückblickt. Bitte beachten Sie daher folgende Nutzungsbedingungen:

Dekoration
Das Einschlagen von Nägeln und Eindrehen von Schrauben in Wandverbauten, Wänden und Türen ist ebenso untersagt, wie das Aufkleben mittels Klebebänder.
Im gesamten Schloss ist die Verwendung von Streugut (Reis, Rosenblätter, Konfetti etc.) jedweder Art wird gestattet.

Elektroinstallationen
Eingriffe unbefugter Personen in die Elektroinstallationen sind verboten.

Haftung
Die überlassenen Räumlichkeiten samt Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Für alle Schäden in den Räumlichkeiten des Wasserschlosses und des Schlosshofes sowie dem darin befindlichen beweglichen und unbeweglichen Inventar haftet vollumfänglich und ausschließlich der Benutzer und verpflichtet sich dieser ausdrücklich, die Marktgemeinde Kottingbrunn hinsichtlich solcher Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Für alle vom Benutzer mitgebrachten Gegenstände wie z.B. Musiktechnik, Beleuchtung, Laptops, Garderobe, usw. wird keine Haftung übernommen.

Liebesschlösser
Das Montieren von Liebesschlössern auf der Brücke zum Wasserschloss ist nicht gestattet. Nutzen Sie den eigenen Hochzeitsbaum, um Ihren Hochzeitstag mit einem Liebesschloss zu verewigen.

Nutzungszeitraum / Witterung
Der Innenhof des Wasserschlosses ist nicht beheizbar. Die Verwendung von gas- oder ölbetriebenen Heizgeräten ist strengstens untersagt. Daher empfiehlt sich ein Nutzungszeitraum von Anfang Mai bis Ende September. Der Innenhof ist teilüberdacht; bei Starkregen kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen.
Die Nutzungsdauer des Innenhofes ist jeweils von 11 Uhr am Tag der Feierlichkeiten bis 4 Uhr früh am darauffolgenden Tag.

Offenes Feuer / Feuerwerk
Das Hantieren mit offenem Feuer innerhalb des Wasserschlosses ist nicht gestattet, alternativ dürfen LED-Kerzen verwendet werden. Im gesamten Wasserschloss gilt ein striktes Rauchverbot. Das Abfeuern von pyrotechnischen Artikeln im Areal des Wasserschlosses, wie auch im Schlosspark, ist strengstens verboten.

Öffentliches Gebäude / Fluchtwege
Im Gebäude des Wasserschlosses befinden sich das Schlossmuseum, ein Arzt, das Gemeindeamt sowie das Schlossrestaurant „Gerüchteküche“. Daher ist eine Anwesenheit von veranstaltungsfremden Personen nicht auszuschließen. Sämtliche Fluchtwege sind während der Feierlichkeiten freizuhalten und ausreichend zu beleuchten.

Reinigung
Bei Verschmutzung sind € 49,- / Std. für die Reinigung zu bezahlen.

Verpflegung/Catering
Für die Räumlichkeiten im Wasserschloss ist nur ein Catering durch die Gerüchteküche, sowie im Bereich des Tratschcafés und der Kulturwerkstatt durch das Tratschcafé erlaubt. Über die Kapazitätsmöglichkeiten des Tratschcafés hinaus ist ein externes Catering möglich.